Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. 

Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Das Besondere und für Leistungsbringende Interessante: Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist. Sie ist also bedeutend flexibler und vorteilhafter als die bisherige Struktur der TI. Bei dieser ist der Zugang in der Regel nur über Konnektoren und Kartenterminals möglich, die fest in Praxen, Kliniken und Co. stehen. Damit ist die Anwendung an den Ort der jeweiligen medizinischen Einrichtung gebunden. 

Damit dieser Internetzugriff ermöglicht werden kann, braucht es zwei neue Bausteine. Hier kommen die Begriffe VSDM 2.0 (VSDM) und Proof of Patient Presence (PoPP) ins Spiel. VSDM steht für Versichertenstammdatenmanagement und meint den Prozess, bei dem Stammdaten (Name, Adresse, Krankenkasse, Versicherungsstatus) des Patienten abgeglichen und aktualisiert werden. Bisher waren diese Daten fest auf dem Chip der Gesundheitskarte gespeichert und konnten beispiels-weise beim Hausarzt nur über das Einlesen der Karte geändert werden. Mit dem VSDM 2.0 liegen die Versichertendaten nun nicht mehr zwingend auf der Karte, sondern können zentral bei der Krankenkasse abgerufen werden. Über den neuen VSDM-2.0-Dienst können Leistungserbringer immer und über-all auf die aktuellen Daten zugreifen – ohne Konnektor und Karten terminal.

Damit medizinische Einrichtungen tatsächlich auf das VSDM 2.0, die ePA oder das e-Rezept zugreifen können, müssen sie weiterhin nachweisen, dass der Patient tatsächlich anwesend ist oder seine aktive Zustimmung gegeben hat. Bisher erfolgt der Nachweis des sogenannten Versorgungskontextes, indem die Versichertenkarte des Patienten im Terminal eingelesen wird. Der Proof of Patient Presence ändert dies, indem der Nachweis digital über das Internet erfolgt. Versicherte müssen ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) dafür lediglich an einen Standard-Kartenleser oder das Smartphone der versorgenden Person halten. Danach erzeugt der PoPP-Dienst ein digitales Zertifikat, mit dem das medizinische Personal auf die Versichertendaten zugreifen kann. Der Vorteil liegt auf der Hand: Dieser Nachweis kann an jedem Ort erfolgen, da keine spezielle Hardware benötigt wird, sondern Komponenten genutzt werden, die der Versicherte ohnehin dabei hat (Versichertenkarte und Handy) oder ohne großen Aufwand und Kosten beschafft werden können (herkömmliches Karten lese-gerät). Sobald die elektronische Verordnung auch im Heilmittelbereich Anwendung findet, könnte PoPP außerdem dazu genutzt werden, die Patientenunterschrift zur Bestätigung der durchgeführten Behandlung auf der Verordnungsrückseite zu ersetzen. Stattdessen müsste der Patient lediglich seine Gesundheitskarte einlesen lassen, wodurch die Praxissoftware im Hintergrund automatisch einen digitalen Nachweis für den Behandlungstag erstellt. 2027 wird PoPP noch weiter ausgebaut, sodass Versicherte dann ihre eGK beispielsweise mit dem eigenen Smartphone per NFC einlesen können und so ihre Anwesenheit in der Praxis bestätigen, ohne die Gesundheitskarte abgeben zu müssen. 

PoPP und VSDM 2.0 arbeiten Hand in Hand und sorgen dafür, dass die teure und fehleranfällige Hardware schrittweise über flüssig wird. Noch sind beide Dienste Zukunftsmusik, doch auch schon heute können Anwender einen Schritt in diese Richtung gehen: Mehrere TI-Anbieter haben seit 2024 das sogenannte TI-Gateway im Angebot, welches eine sichere VPN-Verbindung zwischen medizinischer Einrichtung und dem Rechenzentrum eines zertifizierten Anbieters ermöglicht. Dort stellt ein gematik-geprüfter Highspeed-Konnektor den Zugang zur TI her, wodurch kein physischer Konnektor mehr vonnöten ist-

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Juliausgabe unseres Fachmagazins „physiotherapie“. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

In den nächsten Meldungen werden wir Sie detailliert in den Prozess der TI-Anbindung „einweihen“ und praktische Schritt-für-Schritt Anleitungen an die Hand geben.

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