Bewegungstherapie bleibt zentrale Säule der Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für das Disease-Management-Programm (DMP) Chronischer Rückenschmerz aktualisiert. 

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens begrüßte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), dem der IFK angehört, insbesondere die Nennung von körperlichem Training in dem DMP-Programm. Besonders positiv bewertet der SHV, dass die angeleitete Bewegungstherapie weiterhin als wesentliche Behandlungsmaßnahme beschrieben wird. Zu den ausdrücklich genannten Therapieoptionen gehören die Krankengymnastik, die Krankengymnastik am Gerät sowie die Krankengymnastik im Wasser. Gleichzeitig stellt das DMP klar, dass aktivierende Maßnahmen im Vordergrund stehen und ausschließlich passive Therapiekonzepte nicht zur Anwendung kommen sollen.

Das DMP betont explizit die entscheidende Rolle körperlicher Aktivität bei der Verbesserung der Funktionsfähigkeit sowie bei der Vermeidung und Verkürzung von Schmerzepisoden. Patienten sollen zu regelmäßiger Bewegung motiviert und über die positiven Auswirkungen körperlicher Aktivität aufgeklärt werden. Zudem soll dem sogenannten Angst-Vermeidungs-Verhalten entgegengewirkt werden, das Betroffene häufig davon abhält, sich ausreichend zu bewegen.

Hintergrund:

DMP-Programme sollen die Versorgung chronisch kranker Menschen verbessern und die Behandlung zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen koordinieren. Die Anforderungen an DMP-Programme werden vom G-BA festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Die Umsetzung erfolgt über regionale Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, die vorab vom Bundesamt für Soziale Sicherung geprüft werden. Neben dem DMP chronischer Rückenschmerz hat der G-BA Vorgaben für weitere Erkrankungen, unter anderem Adipositas, Brustkrebs und COPD festgelegt. Als stellungnahmeberechtige Organisation wird, der SHV bei geplanten Änderungen dieser DMP-Programme angefragt werden und kann somit auch zukünftig die Expertise der unterschiedlichen Heilmittelerbringer platzieren. 

Weitere Artikel

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück.