Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung

Nachdem am 19. März eine allgemeine Vergütungssteigerung durch den Beschluss des Schiedsgerichts festgesetzt wurde, kamen zuletzt Fragen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Blankoverordnung auf.

Für konventionelle Verordnungen gilt unstrittig: Für alle Behandlungen ab morgen, 1. April, gelten die neuen Preise, die als Ausgleich für das erste Quartal eine verdoppelte Steigerung von 8,02 Prozent vorsehen, ehe sie für alle Behandlungen ab dem 30. Juni 2025 auf die vereinbarten 4,01 Prozent zurückfallen. Uneinigkeit zwischen den Verbänden und dem GKV-SV besteht zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die Vergütungserhöhungen jeweils bei der Blankoverordnung gelten sollen. Dabei geht es konkret darum, ob bei der Abrechnung der Blankoverordnung das Ausstellungsdatum oder das Behandlungsdatum gilt. Entsprechende Anfragen des IFK an die Schiedsstelle Heilmittel blieben bislang ohne Antwort.

Sobald es hier zu einer finalen Klärung kommt, informiert Sie der IFK umgehend darüber.

Alle wichtigen Infos und Preislisten zum bisherigen Wissensstand über die neuen Vergütungsvereinbarungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich.

Ein gesondertes Anschreiben wird IFK-Mitglieder darüber hinaus zeitnah per E-Mail bzw. postalisch erreichen und über alle Details informieren.

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

2025 | 27.05. Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein.