Jetzt bewerben – IFK-Sachverständigenkommission

Kommissionsmitglieder gesucht: Der IFK gründet eine Sachverständigenkommission für die Begleitung gerichtlicher Verfahren mit physiotherapeutischem Bezug. Wenn es um die Beurteilung fachfremder Berufsausübung geht, stoßen Vertreter der Justiz zuweilen an ihre Grenzen. Deswegen ist es in Gerichtsverfahren erforderlich, Sachverständige für die fachgerechte Beurteilung zu befragen. Mit der neuen Sachverständigenkommission schafft der IFK eine Instanz, die bei Verfahren mit physiotherapeutischem Bezug dem Grundsatz der fachgleichen Beurteilung gerecht werden kann. Dieser sieht die fachliche Begutachtung des zu prüfenden Sachverhalts durch Vertreter aus dem entsprechenden Tätigkeitsfeld vor. Durch die mit Physiotherapeuten besetzten Sachverständigenkommission wird somit eine Leerstelle innerhalb des Sachverständigenwesens gefüllt, die bisher zumeist von Medizinern ausgeübt worden ist.

Die neue IFK-Sachverständigenkommission steht unter der juristischen Leitung des stellvertretenden Geschäftsführers und Leiters des Referats Recht Ass. jur. Marc Balke sowie der fachlichen Leitung des Physiotherapeuten und Heilpraktikers (Physiotherapie) Jan Neuer, der in der Vergangenheit bereits Erfahrungen im Sachverständigen- und Gutachterwesen sammeln konnte.

Interessierte können sich für die Aufnahme in die Sachverständigenkommission bewerben. Der IFK lädt daraufhin geeignete Mitglieder nach einer Prüfung der Qualifikation zu einer eintägigen Schulung inklusive Abschlussprüfung ein. Die Bewerbungsvoraussetzungen sowie nähere Informationen können hier eingesehen werden.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.