Vorabfassung des Berufsgesetzes vorgelegt

Die Novellierung des Berufsgesetzes für die Physiotherapeuten nimmt Form an. Eine Vorabfassung für das neue Physiotherapiegesetz liegt vor. Der IFK ist aktuell damit beschäftigt, gemeinsam mit dem SHV die Inhalte zu sichten und zu bewerten.

In der vorliegenden Vorabfassung lassen sich bereits einige wichtige Punkte identifizieren:

  • Mit dem Gesetz wird eine Teilakademisierung für die Physiotherapie eingeführt. Die berufsfachschulische und die hochschulische Ausbildung (Bachelor) für Physiotherapeuten werden parallel existieren.
  • Das Bachelorstudium soll eine Versorgung im Direktzugang ermöglichen. Für berufsfachschulisch Ausgebildete ist dies nicht geplant.
  • Für die berufsfachschulische Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung eingeführt.
  • Die Zertifikate MLD und KG-Gerät sollen vollständig in die berufsfachschulische Ausbildung integriert werden.

Ein Referentenentwurf für das Berufsgesetz wird in Kürze erwartet. Die Inhalte können von der Vorabfassung noch erheblich abweichen. Daher beschränken wir uns zum jetzigen Zeitpunkt auf die obengenannten Informationen.

Die Physioverbände werden anschließend eine ausführliche Stellungnahme dazu abgeben.

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.