Warnung vor Abmahnungen wegen Google Fonts
In letzter Zeit erreichten den IFK vermehrt Rückmeldungen von Mitgliedern, die eine Abmahnung aufgrund der angeblich fehlerhaften Einbindung von Google Fonts erhalten haben. Darin fordern Abmahnungsanwälte einen Schadensersatz sowie eine Anwaltsgebühr für die fehlerhafte Einbindung und daraus resultierende Datenschutzmängel. Häufig zeichnen sich diese Abmahnungen durch eine ungewöhnlich kurze Frist zur Begleichung der geforderten Summe aus.
Ein solcher Schadensersatz sollte keinesfalls einfach bezahlt werden. Sollten Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten haben, wenden Sie sich an die Rechtsberatung des IFK unter 0234 97745-0 oder juristen@ifk.de.
Zum Hintergrund:
Goolge Fonts ist eine Online-Bibliothek für Schriften, die lokal oder remote auf der eigenen Webseite eingebunden werden können. Bei einer fehlerhaften Einbindung können die personenbezogenen Daten von Nutzern an Google übermittelt werden, was einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Schriften nicht heruntergeladen und von einem lokalen Server auf der Webseite eingebunden wurden.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Webseite Google Fonts nutzt oder wie diese eingebunden sind, wenden Sie sich an den Administrator Ihrer Webseite.