IFK-Mitglieder testen Anwendungen der TI

Künftig sollen auch die Heilmittelerbringer mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten und beispielsweise auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Damit das reibungslos funktioniert, werden zurzeit Tests durchgeführt, zum Beispiel zur Beantragung des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und der Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte).

Die Bezirksregierung Münster ist als gemeinsame Stelle der Länder für den Aufbau des elektronischen Gesundheitsberuferegisters verantwortlich. Für die Testläufe hat sie einen Praxispartner gesucht – und im IFK gefunden.


Ende 2021 haben einige IFK-Mitglieder, die sich für den Testvorgang freiwillig gemeldet hatten, die internetbasierte Testplattform des NRW-Portals zur Beantragung des eHBA und der SMC-B-Karte ausprobiert. Dabei mussten die Mitglieder den kompletten Prozess der Beantragung durchspielen und auch ihre tatsächlichen Daten, wie die IK-Nummer, in das Formular eintragen oder ihre Berufserlaubnisurkunde vorlegen. Ziel war es, dass die Praktiker Stolpersteine im Ablauf des Verfahrens identifizieren und diese beseitigt werden können, bevor bald alle Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer diesen Weg gehen.


In der Januar-Ausgabe der „physiotherapie“ hat der IFK mit Stefan Pohlkamp über die die Ziele der Zusammenarbeit gesprochen und ihn gefragt, wie es mit dem eGBR weitergeht. Pohlkamp ist stellvertretender Referatsleiter für Digitalisierung im Gesundheitswesen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und zuständig für den Aufbau des eGBR als gemeinsame Stelle der Länder. Den Artikel können Sie in der aktuellen Ausgabe ab Seite 22 lesen.

Weitere Artikel

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

2025 | 27.05. Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein.

IFK-Rechtsberatung: Behandlungsverträge

2025 | 26.05. Schnell ist der Ärger groß, wenn für Patienten wegen Ausfällen oder ähnlichem Gebühren anfallen. Da ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß: Mit einem Behandlungsvertrag stellt man nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt werden.