Aktualisierte Merkblätter zum neuen Bundesrahmenvertrag
Der IFK hat zahlreiche Merkblätter für seine Mitglieder entsprechend den Richtlinien des neuen Bundesrahmenvertrags aktualisiert. Insbesondere die Merkblätter „Prüfpflichten“ (A06), „Aktuelle Abrechnungsfragen“ (A07) und „Zuzahlungsregelungen“ (A15) enthalten Änderungen.
Zusätzlich wurde mit dem Patientenflyer „Neue Zuzahlungshöhe“ (I02a) eine Information zur Nutzung im direkten Patientenkontakt geschaffen.
Damit Mitglieder bei den vielen Neuerungen den Überblick behalten, sind Änderungen in allen Merkblättern ab sofort in roter Schrift gekennzeichnet. Beim Merkblatt „Coronavirus“ (M26) hat sich dieses Vorgehen als so mehrwertig erwiesen, dass es nun für den gesamten physioservice übernommen wird.
IFK-Mitglieder finden die aktualisierten Merkblätter im „physioservice“ im geschützten Mitgliederbereich und können sie kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle anfordern, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0.