Sachsen: keine Schnelltests mehr erforderlich

Das Land Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Damit ist nun offiziell geregelt, dass Patienten keinen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest brauchen, wenn sie eine medizinisch notwendige physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten.

Die Stabsstelle Corona des sächsischen Ministeriums für Soziales hat den IFK über die neue Fassung der Corona-Schutz-Verordnung informiert und sich für die Hinweise bedankt. Der IFK hatte das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass in der Verordnung ein Passus fehlte, der die Testpflicht bei medizinisch notwendigen Behandlungen aussetzt.

 

Das sächsische Kabinett hat die Änderung der Passage nunmehr beschlossen. Im § 5 Absatz 4b Satz 2 wird nun „und für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind“ angefügt. Damit ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest des Patienten für medizinisch notwendig physiotherapeutische Behandlungen nicht mehr erforderlich.

 

 

Die neue Fassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gibt es hier.

 

Weitere Artikel

IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

2025 | 15.07. Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell!