Sachsen: keine Schnelltests mehr erforderlich

Das Land Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Damit ist nun offiziell geregelt, dass Patienten keinen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest brauchen, wenn sie eine medizinisch notwendige physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten.

Die Stabsstelle Corona des sächsischen Ministeriums für Soziales hat den IFK über die neue Fassung der Corona-Schutz-Verordnung informiert und sich für die Hinweise bedankt. Der IFK hatte das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass in der Verordnung ein Passus fehlte, der die Testpflicht bei medizinisch notwendigen Behandlungen aussetzt.

 

Das sächsische Kabinett hat die Änderung der Passage nunmehr beschlossen. Im § 5 Absatz 4b Satz 2 wird nun „und für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind“ angefügt. Damit ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest des Patienten für medizinisch notwendig physiotherapeutische Behandlungen nicht mehr erforderlich.

 

 

Die neue Fassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gibt es hier.

 

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.