Zusätzliche „Ruhetage“ über Ostern: Folgen für Physiotherapiepraxen noch ungewiss

Die Ministerkonferenz hat beschlossen, dass Gründonnerstag (1. April 2021) und Karsamstag (3. April 2021) in diesem Jahr einmalig „Ruhetage“ sein sollen. Sehr wahrscheinlich wird das auch Physiotherapiepraxen betreffen. Letztlich werden das aber die Bundesländer in den nächsten Tagen in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen festlegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der Pressekonferenz nach dem Treffen der Ministerpräsidenten erläutert, dass diese beiden „Ruhetage“ analog zu Sonn- und Feiertagen zu sehen sind. Das zielt eher darauf ab, dass an diesen Tagen keine physiotherapeutischen Leistungen erbracht werden dürfen. Der Bund wird aber noch einen Vorschlag zur konkreten rechtlichen Umsetzung einschließlich einer Begründung vorlegen.

 

Die Bundesländer sind berechtigt, von diesem Vorschlag des Bundes abzuweichen. Sie dürfen also individuelle Regelungen für die jeweilige Region festlegen, die dann per Allgemeinverfügungen ab dem 29. März 2021 gelten werden.

 

 

Stand jetzt hat noch kein Bundesland eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der Regelungen zu den beiden „Ruhetagen“ getroffen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zwar eine Aktualisierung veröffentlicht. Hierin ging es jedoch darum, dass „Click & Meet“ nun auch bei Gartenmärkten, Schreibwarenläden und Buchläden eingeführt werden muss. Konkrete Angaben zu den „Ruhetagen“ stehen noch aus.

 

 

Darum kann aktuell auch noch nicht sicher gesagt werden, ob tatsächlich keinerlei physiotherapeutische Behandlungen gestattet sein werden und ob die einmaligen „Ruhetage“ arbeitsrechtlich als Feiertage gewertet werden. Die Allgemeinverfügungen der Bundesländer werden in den kommenden Tagen erwartet. Der IFK behält die Regelungen in allen Bundesländern täglich im Blick und wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite und auf seiner Facebook-Seite informieren, sobald es konkrete Informationen gibt.

 

 

Viele Informationen rund um die Coronavirus-Pandemie finden IFK-Mitglieder in den Merkblättern M 26 und M 26a-f. Diese stehen nach dem Log-in im physioservice zur Verfügung. Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

Das Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz gibt es hier.

 

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.