csm_Dimensionen_der_Nachhaltigkeit_84a1550fae.jpg

Mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen

„Vorbild sein, Zukunft gestalten, aktiv zu Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit beitragen“ – unter diesem Motto setzen sich die Mitglieder des Senats der Wirtschaft für mehr Nachhaltigkeit ein. Auf der neugestalteten Internetseite www.wegweisernachhaltigkeit.de steht nun alles Wesentliche zum „WegWeiser Nachhaltigkeit“ übersichtlich bereit.

Neben allgemeinen Informationen zum Senat der Wirtschaft, zu den Zielen des Projekts sowie zu den Projektpartnern gibt es unter dem Menüpunkt „Mitmachen“ ganz konkrete Anregungen, wie Unternehmer den eigenen Betrieb nachhaltiger gestalten können.



Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) ist Kompetenzpartner des Senats der Wirtschaft für sozial-gesellschaftliches Engagement. Auf Anfrage vermittelt der IFK den Kontakt zu Mitgliedspraxen, die sich auf den Bereich „betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen“ spezialisiert haben. Dazu gehören zum Beispiel individuelle, zielgruppenorientierte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Arbeitsplatzanalysen, Präventionsmaßnahmen und Entspannungsübungen.


IFK-Mitglieder, die mehr über den „WegWeiser Nachhaltigkeit“ des Senats der Wirtschaft oder über betriebliche Gesundheitsförderung erfahren möchten, können sich an Sandra Collisi wenden, Tel. 0234 97745-48 oder collisi@ifk.de.

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.