NRW: keine Einschränkungen für Physiotherapie ab 2. November
Physiotherapiepraxen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen auch ab dem 2. November im derzeitigen Rahmen Patienten behandeln. Das umfasst unter Beachtung der gelten Abstands- und Hygienevorschriften auch Präventionskurse und Gruppenbehandlungen. Das geht aus der neuen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, die das Land NRW jetzt veröffentlichte. Darin sind Maßnahmen formuliert, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie einschränken sollen.
Die Physiotherapie in NRW ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Unter dem Punkt „Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe“ (§ 12) ist geregelt, dass Physiotherapiepraxen nicht zu den Einrichtungen gehören, die zwischen dem 2. und dem 30. November geschlossen werden müssen. Auch Heilpraktiker dürfen weiterhin tätig sein. Nach wie vor ist eine strikte Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln erforderlich.
Bis jetzt hat nur das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sobald Verordnungen aus anderen Bundesländern vorliegen, wird der IFK die neuen Regelungen im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzen, das nach dem Login im Physioservice abgerufen werden kann.