csm_aktionsbild_f45aea8fa6.jpg

#FairBehandeln – Letzte Verhandlungsrunde startet

Die vier maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände verhandeln am 23.09.2020 letztmalig mit dem GKV-Spitzenverband. 50,13 Prozent mehr Vergütung fordern der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband Physikalischer Therapie (VPT) in den aktuellen Verhandlungen vom GKV-Spitzenverband.
 

 

 

Verhandelt wird auch über die Leistungsbeschreibung, die einer dringenden Überarbeitung bedarf. Längere und flexiblere Behandlungszeiten, neue Leistungspositionen wie die der Physiotherapeutischen Diagnostik und der Beratung zur Integration in das soziale/häusliche Umfeld stehen unter anderem auf der Verhandlungsagenda. Der Aufwand für Vor- und Nachbereitung, die Dokumentation und die Therapiezeit der erbrachten Leistung finden sich in der aktuellen Leistungsbeschreibung nicht im tatsächlichen Umfang wieder. Das ist für die Praxen weder zeitgemäß noch wirtschaftlich.

 

 

Der IFK ist gespannt, wie sich der GKV-Spitzenverband gegenüber den maßgeblichen Berufsverbänden positioniert. Ob Fortschritte noch möglich sind oder ob alles auf ein Schiedsverfahren hinausläuft, wird sich im Laufe des Verhandlungstags klären. Wir werden berichten.

 

 

 

 

 

Das IFK-Verhandlungsteam (v. l.): Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, Dr. Michael Heinen, Leiter IFK-Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, und Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer.

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.