csm_WAT_LOGO_TYPO_7bd90e0512.png

WAT-Gutachten: Ergebnisse präsentiert

Die Vergütung, die Ergotherapeuten, Logopäden/Sprachtherapeuten, Physiotherapeuten und Podologen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten erhalten, muss deutlich steigen. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, lautet das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten).

 

 

Das WAT-Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden durchgeführt. Ziel war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die Praxisinhaber sowie konkurrenzfähige Löhne für die Mitarbeiter gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert je nach Heilmittelbereich.

 

 

Zusätzlich zu der Frage, wie stark die Vergütung steigen muss, hat sich das IfG auch mit dem Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen beschäftigt. Ergebnis: Dafür fällt in allen Heilmittelbereichen ein erheblicher Arbeitsaufwand an. Dieser Verwaltungsaufwand müsse in der Vergütung ebenfalls Berücksichtigung finden, so das IfG. Andernfalls drohe unter anderem, dass es immer weniger kleinere Heilmittelpraxen geben werde. Diese seien aber für die flächendeckende Versorgung der Patient in Deutschland eklatant wichtig.

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), stellte die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vor. Die Verbandsvertreterinnen (v. l.) Bettina Kuhnert (Ergotherapie), Katrin Schubert (Logopädie/Sprachtherapie), Ute Repschläger (Physiotherapie) und Martina Schmidt (Podologie) erläuterten jeweils für ihren Heilmittelbereich, welche Konsequenzen sich daraus ergeben müssen.

 

 

 

 

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.