Neues Korrekturverfahren beim elektronischen Datenaustausch

Der GKV-Spitzenverband hat die technische Anlage zur elektronischen Datenübermittlung angepasst. Wichtig für alle Leistungserbringer: Seit dem 1. Juli 2020 müssen alle Rechnungen mit einer Verarbeitungskennzahl versehen werden.

Dies gilt für die Ursprungsrechnung (Verarbeitungskennzeichen „01“) ebenso wie für Nachberechnungen (Verarbeitungskennzeichen „02“), Zuzahlungsnachforderungen (Verarbeitungskennzeichen „03“) und Widersprüche gegen Rechnungskürzungen (Verarbeitungskennzeichen „04“).

 

Diese Verarbeitungskennzeichen müssen mit der Abrechnung in elektronischer Form an die Kostenträger übermittelt werden. Das betrifft zum Beispiel Korrekturabrechnungen (Nachberechnungen) zu bereits erstellten Abrechnungen im Rahmen des Datenträgeraustausches (elektronisches Abrechnungsverfahren). Das Verarbeitungskennzeichen ist erforderlich, damit der Bezug zur Ursprungsrechnung im Falle einer Nachberechnung hergestellt werden kann. Die Kennzahl wird in das entsprechende Segment der Abrechnungssoftware eingepflegt und mit den anderen Daten dann elektronisch an die Kassen übermittelt. Sofern über ein Abrechnungszentrum abgerechnet wird, welches die Daten an die Krankenkassen übermittelt, muss dieses die entsprechenden Kennzahlen mit übermitteln.

 

 

Wichtig: Sofern dies nicht erfolgt, erfassen die Krankenkassen diese manuell nach und können hierfür einen pauschalen Abschlag in Höhe von fünf Prozent des Rechnungsbetrags abziehen.

 

 

Bei Fragen hierzu können sich IFK-Mitglieder gern an das IFK-Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft wenden, Tel.: 0234 97745 333 oder E-Mail: abrechnung@ifk.de.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.

 

 

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