Neue Frist zum Behandlungsbeginn ab 1. Juli
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist für den Beginn einer physiotherapeutischen Behandlung in der Heilmittel-Richtlinie bis Ende September verlängert – und zwar von bislang 14 auf 28 Kalendertage. Das bedeutet, dass für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung begonnen werden kann, sofern der Arzt keine andere Angabe im dafür vorgesehenen Verordnungsfeld gemacht hat.
Sonderregelungen laufen aus
Die meisten bürokratischen Erleichterungen, die die GKV im Zuge der Corona-Pandemie eingeräumt hatte, laufen hingegen zum 30. Juni 2020 endgültig aus (siehe Meldung „Corona-Sonderregeln gelten nur noch bis Ende Juni“). Das betrifft zum Beispiel die geänderten Regelungen zu Unterbrechungsfristen, zu eigenständigen Änderungen von nicht richtlinienkonformen Angaben auf der Verordnung durch den Heilmittelerbringer und zu Videobehandlungen.
Details zu den auslaufenden GKV-Sonderregeln finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), in dem auch das offizielle Anschreiben der GKV zu finden ist. Das Merkblatt steht im geschützten Mitgliederbereich der Internetseite.
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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!
IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.
Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.
Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.
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