SHV-Logo_weniger_Rahmen.png

SHV begrüßt Referentenentwurf zum Schutzschirm

Am 17. April veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf der SARS-CoVID-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und seine Mitgliedsverbände begrüßen den Entwurf, der den Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vor der Osterpause entspricht und für eine zügige finanzielle Hilfestellung in den Heilmittelpraxen sorgen kann. Das gilt für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020, in der Erwartung, dass die Praxen bis dahin uneingeschränkt arbeiten können. Ist das nicht der Fall, muss das BMG nachsteuern.

 

 

Der SHV hat das BMG aufgefordert, den Entwurf um eine Härtefallklausel zu ergänzen; damit soll Raum für angemessene Entscheidungen zur Höhe der Ausgleichszahlung auch in den Einzelfällen geschaffen werden, in denen die Abrechnungen des 4. Quartals 2019 zum Beispiel wegen Krankheit des Praxisinhabers nicht das wahre Leistungsgeschehen widerspiegeln.

 

 

Kritisch zu sehen ist die Abgeltungspauschale von 1,50 Euro je Verordnung für die Kosten erhöhter Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Dieser Betrag ist deutlich zu niedrig, zumal der Schutz für Therapeut und Patient finanziert werden muss.

 

 

Völlig ausgeklammert sind bisher die sonstigen Praxiseinnahmen, zum Beispiel aus der Behandlung von Privat-, BG- und DRV-Patienten. Der Rettungsschirm 2 kann hier zwar aus rechtlichen Gründen nicht unmittelbar greifen. Die Heilmittelverbände erwarten aber die Rückendeckung der Politik bei den anstehenden Gesprächen zu diesem Thema, insbesondere auch mit den Trägern der Beihilfe und der Privaten Krankenversicherung.

 

 

---

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.