csm_csm_01_ABDA_Friedemann_Schmidt_2017_02_f5711022a7_ml_1864583651.jpg

Desinfektionsmittel für Physiotherapiepraxen

„In einigen Tagen müsste Desinfektionsmittel wieder flächendeckend in Apotheken erhältlich sein“, berichtete Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Aufgrund einer Allgemeinverfügung dürfen Apotheker nun selbst Desinfektionsmittel herstellen und verkaufen. Bislang war der dafür erforderliche Alkohol aber nur schwer zu bekommen.

 

 

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Foto: ABDA)

 

 

„Dieser Lieferengpass ist nun überwunden“, berichtete Schmidt im Gespräch mit dem IFK. Der nötige Alkohol sei inzwischen aus verschiedenen Quellen zugänglich und müsse nun nur noch an die Apotheker ausgeliefert werden. Dann könnten diese die Herstellung von Desinfektionsmittel hochfahren.

 

 

Da eine hohe Nachfrage erwartet wird, hat die ABDA die Apotheker gebeten, Desinfektionsmittel vorrangig an Gesundheitseinrichtungen zu verkaufen. „Krankenhäuser, Arztpraxen – und ganz ausdrücklich auch Heilmittelerbringer“, betont er. Denn Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Co. seien sehr nah am Patienten dran. „Für diese Berufsgruppen ist es ebenso wie für Ärzte sehr wichtig, ausreichend Desinfektionsmittel zu haben.“

 

 

Ein Problem sei jedoch noch nicht gelöst: „Wir haben zu wenige Flaschen, um das Desinfektionsmittel abzufüllen“, so Schmidt. Er rät deshalb, leere Desinfektionsmittelbehälter nicht wegzuwerfen, sondern sie in die Apotheke zu bringen und wiederauffüllen zu lassen.

 

 

Wer seine Vorräte bereits (nahezu) aufgebraucht hat, sollte sich an die Landesapothekerkammern wenden, empfiehlt Schmidt. „Die Mitarbeiter dort können nachschauen, welche Apotheken in der Region schon jetzt Desinfektionsmittel herstellen“, erklärt der ADBA-Präsident.

 

 

--- 

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) und Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.