G-BA beschließt Änderungen an HeilM-RL

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neuen Paragrafen 2a „Sonderregelung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ in die Heilmittel-Richtlinie Ärzte (HeilM-RL) und in die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) eingefügt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 9. März und dem 31. Mai 2020:

  • Ärzte und Zahnärzte dürfen Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls auch nach telefonischer Anamnese ausstellen und diese dann dem Patienten per Post zusenden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt/Zahnarzt den Patienten zuvor bereits wegen derselben Erkrankung unmittelbar persönlich untersucht hat.
  • Verordnungen verlieren nicht mehr ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen wurde.
  • Auch wenn die Behandlung ohne angemessene Begründung länger als 14 Kalendertage unterbrochen wurde, bleibt die Verordnung gültig.
  • Im Bereich des Entlassmanagements müssen Behandlungen innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden und innerhalb von 21 Tagen abgeschlossen sein. Zwischen der ersten und der letzten Behandlung dürfen maximal sieben Kalendertage liegen.

Die Änderungen der HeilM-RL und der HeilM-RL ZÄ werden nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 9. März 2020 in Kraft treten. Die Regelungen gelten ergänzend zu den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands.


--- 


!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 


Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.