Übersicht über Finanzhilfen auf Bundes- und Landesebene
Der IFK hat eine Übersicht aller Finanzhilfen auf Bundes- und Landesebene erstellt und diese im Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) ergänzt. Darin finden IFK-Mitglieder nach Bundesländern sortiert die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und zu den landesspezifischen Besonderheiten – etwa zur Soforthilfe für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Diese muss nicht zurückbezahlt werden muss.
Neben den Finanzhilfen, bieten die Gesetzlichen Krankenkassen an, dass Unternehmen unter Umständen ihre Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen können. Die Beiträge für die Monate März bis Mai 2020 müssen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Unternehmer aufgrund der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, obwohl sie bereits die verbesserten Möglichkeiten der Kurzarbeit sowie schon verfügbare Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben.
Rettungsschirm
Unabhängig von den Finanzhilfen und den Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge fordert der IFK einen finanziellen Rettungsschirm von der Bundesregierung. Die Soforthilfen sind ein erster Schritt. Damit Physiotherapiepraxen jedoch trotz der Corona-Krise den wirtschaftlichen Betrieb aufrechterhalten können, sind dringend zusätzliche Finanzhilfen vom Staat notwendig. Beim jüngst beschlossenen Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist die Physiotherapie nicht berücksichtigt worden. (Zu den Forderungen von IFK und SHV geht es hier und hier.)
Weitere Informationen dazu gibt es im aktualisierten Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b), das IFK-Mitglieder im internen Bereich der Internetseite finden. Es enthält Informationen zu den folgenden Themen:
- Soforthilfe
- Rettungsschirm
- Steuern und Sozialversicherung
- Kreditvergabe
- Finanzhilfen auf Landesebenen
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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!
IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.
Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.
Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.
Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).