Corona: noch keine Bestätigung der Ausnahmeregelungen bei Abrechnungen

Die maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche verhandeln derzeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen über Ausnahmeregelungen, wenn es aufgrund der Corona-Infektionswelle zu Behandlungsverzögerungen kommt. Wichtig: Aktuell gibt es dazu noch keine definitive Einigung und somit auch keine verbindlichen Informationen dazu.

Geplant ist, dass der Behandlungsbeginn verzögert und die Behandlungsunterbrechung verlängert werden darf. Eine definitive Entscheidung dazu wird es aber frühestens am Montagmittag, 16. März, geben. Sobald dem IFK dazu verbindliche Informationen vorliegen, werden diese schnellstmöglich veröffentlicht.


Bis zur offiziellen Einigung zwischen den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelbranche und den Gesetzlichen Krankenkassen gelten die üblichen Regelungen zu Behandlungsbeginn und -unterbrechung und keine Ausnahmeregelungen.


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Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.


Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

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