csm_Foto-Gesetzesaenderungen_Internet_ff254282e0.jpg

Keine Therapieräume für Hausbesuchstherapeuten notwendig

Das Bundessozialgericht entschied am 20. Dezember 2018 (Az. B 3 KR 2/17 R) zugunsten einer Ergotherapeutin, die eine Zulassungserweiterung für eine ausschließlich für Hausbesuche tätige Mitarbeiterin beantragt hatte. Die Krankenkassen lehnten die Zulassung mit der Begründung ab, es stehe kein Therapieraum für diese Mitarbeiterin zur Verfügung. Dass diese ausschließlich Hausbesuche durchführe, sei unerheblich. Das Bundessozialgericht hat nunmehr klargestellt, dass das Vorhalten von Therapieräumen für Mitarbeiter, die zu keinem Zeitpunkt in der Praxis tätig werden, nicht notwendig sei.
Weitere Informationen dazu gibt es im IFK-Referat Recht, Tel. 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.