Die Bundestagswahl – was sagen die Parteien zur Ausübung osteopathischer Therapieangebote?

Der IFK formulierte eine Reihe wichtiger Forderungen vor der kommenden Bundestagswahl. Zugleich baten wir Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Maria Michalk (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Hilde Mattheis (SPD), uns die gesundheitspolitischen Positionen ihrer Parteien mit Blick auf die Physiotherapie darzulegen.

Die heutige Frage dreht sich um die Sichtweise der Parteien zur Schaffung einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage für die Ausübung osteopathischer Therapieangebote:

Wie wollen Sie in den nächsten vier Jahren eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Ausübung osteopathischer Therapieangebote schaffen? Inwieweit kommt die im Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Pflegestärkungsgesetz Ende 2016 zunächst vorgeschlagene Option einer Verankerung der Osteopathie in der Ausbildungsund Prüfungsverordnung der Physiotherapie für Ihre Partei infrage?

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen):
„Wir begrüßen, dass die 89. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2016 das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert hat, zu prüfen, wie Rechtssicherheit im Hinblick auf die osteopathische Leistungserbringung erreicht werden kann, z. B. auch durch ein Berufsgesetz. Die Frage, ob es sich bei der Osteopathie um eine wirksame Behandlungsmethode ohne Risiken für die Patientinnen und Patienten handelt, muss wie bei allen anderen Methoden auch auf wissenschaftlicher Basis behandelt werden. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, dass das Bundesministerium Bildung und Forschung entsprechende Forschungsvorhaben finanziert. Eine Verankerung der Osteopathie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Physiotherapie kommt für unsere Partei nicht infrage. Die Osteopathie gilt als Heilkunde, Physiotherapeuten dürfen diese nur ausüben, wenn sie zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis besitzen.“

Maria Michalk (CDU):
„Die ursprünglich vorgeschlagene Option hatte das Ziel, auf die tatsächlichen Entwicklungen in der Physiotherapie zu reagieren. Notwendig ist ein Mindestmaß an Qualität für diese Satzungsleistungen. Sowohl in der Anhörung als auch in weiteren Beratungen wurden von Physiotherapeuten und auch Osteopathen Bedenken gegen die separate Notwendigkeit der Maßnahme vorgetragen. Deshalb wurde der Änderungsantrag nicht weiter verfolgt. In der kommenden Wahlperiode werden wir das Anliegen generell aufrufen.“

Kathrin Vogler (Die Linke):
„Das kommt infrage. Wir wollen, dass die Bundesregierung den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von 2016 umsetzt, indem das Bundesgesundheitsministerium eine Expertengruppe mit dem Auftrag einberuft, sinnvolle Lösungen für eine berufsrechtliche Regelung vor allem aus Sicht der Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten aufzuzeigen und zu bewerten. Hierbei ist dann auch zu prüfen, inwiefern eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde notwendig ist, um verschiedene osteopathische Methoden anzuwenden.“

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP):
„Den Veränderungen in der Versorgungslage muss kontinuierlich Rechnung getragen werden. Das betrifft auch und insbesondere die hier beteiligten Berufsbilder. Als Freie Demokraten ist dies für uns schon immer ein Leitmotiv gewesen. So haben wir bspw. bewusst als Verantwortliche in der 17. Wahlperiode das Rettungsassistentengesetz eingebracht und umgesetzt, um der zeitgemäßen Ausbildung und den entsprechenden Anforderungen an Rettungsassistenten im echten Leben gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund stehen wir immer für eine weitere Verbesserung von Berufsbildern für Anregungen zur Verfügung und freuen uns, dies gemeinsam mit den Vertretern der Physiotherapeutinnen und -therapeuten umzusetzen.“

Hilde Mattheis (SPD):
„Im Rahmen der notwendigen Reform des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie muss eingehender geprüft werden, ob und wie Osteopathie zum Gegenstand der Ausbildung zum Beruf des Physiotherapeuten gemacht werden kann und sollte. Der entsprechende Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Pflegestärkungsgesetz ist nach der Sachverständigenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss am 17. Oktober 2016 zurückgestellt worden. Die Frage ist damit nach wie vor auf der Tagesordnung.“

Morgen schließen wir die Reihe mit der Frage ab, welche Positionen die Parteien zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Arbeitgeber einnehmen.

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