Vergütung: HHVG wirft Schatten voraus

Das nun verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), das spätestens zum 01.04.2017 in Kraft treten wird, hat zu den ersten wegweisenden Abschlüssen bei den diesjährigen Preisverhandlungen mit den Krankenkassen geführt. Sowohl im Osten als auch im Westen konnten Abschlüsse erzielt werden, die sich dem zweistelligen Bereich nähern und damit weit oberhalb der diesjährigen Grundlohnsumme von 2,5 Prozent liegen.

Das HHVG sieht in der  nun verabschiedeten Fassung vor, die Grundlohnsummenbindung bis Ende 2019 auszusetzen. Die aktuellen Abschlüsse entsprechen der Strategie des IFK, in diesem Zeitraum spürbare Vergütungserhöhungen für die Physiotherapie zu erzielen, um den Beruf attraktiver zu machen und damit dem zunehmenden Fachkräftemangel in Zeiten des demografischen Wandels entgegenzuwirken. Wie die erst kürzlich veröffentlichte IFK-Wirtschaftlichkeitsumfrage 2016 aufzeigt, rechtfertigen die Umsätze insbesondere von Kleinpraxen – die jedoch gerade auf dem Land eine zentrale Rolle für eine flächendeckende Versorgung spielen – kaum das unternehmerische Risiko der Selbstständigkeit.

Immerhin: Bereits vor Inkrafttreten des HHVG sind mit der BKK Ost sowie mit den Regionalkassen Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Baden-Württemberg Preissteigerungen in zwei Stufen vereinbart worden, die sich insgesamt für das Jahr 2017 dem zweistelligen Prozentbereich nähern. Mit vdek, DGUV und den Regionalkassen in Niedersachen, Bremen, Hamburg und im Rheinland wurden hingegen Erhöhungen vereinbart, die zunächst einmal zum jetzigen Zeitpunkt das Maximum der aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Nach Inkrafttreten des HHVG wird es in diesen Vertragsgebieten zu weiteren Verhandlungsrunden kommen, in denen noch einmal deutlich höhere  Preissteigerungen erzielt werden sollen.

Diese Verhandlungserfolge können als wichtiger erster Schritt gewertet werden, jedoch nicht mehr und nicht weniger. Damit sich das selbstständige Betreiben einer Physiotherapie-Praxis auch betriebswirtschaftlich rechnet, müssen die weiteren Abschlüsse bis Ende 2019 nach Auffassung des IFK sogar eher noch darüber liegen.

IFK-Mitglieder aus den jeweiligen Vertragsgebieten werden wie immer postalisch über die konkreten Vergütungsabschlüsse informiert.

Weitere Artikel

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.