Die wichtigsten Neuerungen 2017
Neue Verordnungsvordrucke, langfristiger Heilmittelbedarf und erweiterter Verordnungszeitraum für Unfallversicherte – Physiotherapeuten müssen sich seit Beginn des neuen Jahres auf einige Veränderungen einstellen, die es bei der Abrechnung zu beachten gilt. Um seinen Mitgliedern eine möglichst reibungslose Umstellung auf die neuen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, hat der IFK die wichtigsten Informationen übersichtlich aufbereitet.
Seit Anfang Januar gibt es z. B. neue Verordnungsvordrucke, die ein Feld für einen zweiten, ergänzenden ICD-10-Code vorsehen. Sollten Sie allerdings noch ein altes Verordnungsformular von einem Arzt erhalten, wird dieses noch bis zum 30.06.2017 von den Krankenkassen in der Abrechnung akzeptiert. Hinsichtlich des langfristigen Heilmittelbedarfs und besonderen Verordnungsbedarfs (bisher: Praxisbesonderheiten) wurden die Listen mit den entsprechenden Diagnosen nun offiziell in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen und zusätzlich um zahlreiche Diagnosen erweitert.
Bereits im vergangenen Jahr wurde zudem der Verordnungszeitraum für Unfallversicherte von zwei auf vier Wochen erweitert. Physiotherapeuten sind im Gegensatz zu Ärzten aber nicht an diese Empfehlung gebunden und dürfen Unfallversicherte auch über einen längeren Zeitpunkt behandeln, sofern die Verordnung des Arztes dies zulässt. Darüber hinaus sollte die Behandlung von Unfallversicherten unverzüglich, grundsätzlich innerhalb einer Woche begonnen werden.
Der IFK hat seine Mitglieder bereits auf dem Postweg über die Details der Neuerungen informiert. Die Übersicht steht im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage ebenso zur Verfügung wie weitere Informationen in den aktualisierten Merkblättern A 6, A 7, A 17, A 18 und B 6.
Seit Anfang Januar gibt es z. B. neue Verordnungsvordrucke, die ein Feld für einen zweiten, ergänzenden ICD-10-Code vorsehen. Sollten Sie allerdings noch ein altes Verordnungsformular von einem Arzt erhalten, wird dieses noch bis zum 30.06.2017 von den Krankenkassen in der Abrechnung akzeptiert. Hinsichtlich des langfristigen Heilmittelbedarfs und besonderen Verordnungsbedarfs (bisher: Praxisbesonderheiten) wurden die Listen mit den entsprechenden Diagnosen nun offiziell in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen und zusätzlich um zahlreiche Diagnosen erweitert.
Bereits im vergangenen Jahr wurde zudem der Verordnungszeitraum für Unfallversicherte von zwei auf vier Wochen erweitert. Physiotherapeuten sind im Gegensatz zu Ärzten aber nicht an diese Empfehlung gebunden und dürfen Unfallversicherte auch über einen längeren Zeitpunkt behandeln, sofern die Verordnung des Arztes dies zulässt. Darüber hinaus sollte die Behandlung von Unfallversicherten unverzüglich, grundsätzlich innerhalb einer Woche begonnen werden.
Der IFK hat seine Mitglieder bereits auf dem Postweg über die Details der Neuerungen informiert. Die Übersicht steht im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage ebenso zur Verfügung wie weitere Informationen in den aktualisierten Merkblättern A 6, A 7, A 17, A 18 und B 6.