Neue Arztsoftware: Chancen und Grenzen
Die zwingende Prüfung fehlerhafter Arztrezepte ist eines der größten Ärgernisse in der Physiotherapie. Mit Beginn des kommenden Jahres wird endlich die langjährige Forderung des IFK umgesetzt, das Problem direkt an der Wurzel zu bekämpfen. Ab dem 01.01.2017 sind Ärzte verpflichtet, eine zertifizierte Praxisverwaltungssoftware einzusetzen, die einen festgelegten Anforderungskatalog erfüllt.
So werden dem Arzt direkt bei Ausstellung des Rezepts in der Software Fehler angezeigt. Ein entsprechendes Hinweisfeld erscheint u. a. bei unvollständigen Verordnungen, wie bei fehlendem oder ungültigem ICD-10-Code bzw. Indikationsschlüssel. Aber auch andere gängige Fehler werden einer elektronischen Überprüfung unterzogen, z. B. ob bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls die Verordnungsmenge in Abhängigkeit von der Frequenz korrekt gewählt und somit die 12-Wochen-Frist eingehalten wurde. Bei Erstverordnungen wird ferner geprüft, ob bereits eine Vorverordnung beim verordnenden Arzt unter dem gleichen ICD-10-Code vorliegt und das behandlungsfreie Intervall von zwölf Wochen eingehalten wurde.Hier zeigen sich aber sogleich auch die Grenzen der schönen neuen Softwarewelt: Wenn der Patient zuvor bei einem anderen Arzt in Behandlung war, wird der Fehler nicht angezeigt. Auch einen Abgleich des ICD-10-Codes zum Indikationsschlüssel wird die Software nicht leisten können. Zudem gilt: Setzt sich der Arzt über einen angezeigten Hinweis hinweg und ignoriert diesen, kann er weiterhin eine fehlerhafte oder unvollständige Verordnung ausstellen.
Mit einer spürbaren Abnahme der Fehler auf ärztlichen Heilmittel-Verordnungen ist trotzdem zu rechnen. Die Prüfung der Rezepte auf Übereinstimmung mit der Heilmittel-Richtlinie ist zwar weiterhin Aufgabe des Physiotherapeuten, wird prognostisch jedoch deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen.
Vorab können Sie hier bereits einen Artikel zum Thema lesen, der im Januar im IFK-Fachmagazin „physiotherapie“ erscheinen wird.