Übergangsfrist für alte Verordnungsvordrucke

Der GKV-Spitzenverband hat auf Nachfrage des IFK bestätigt, dass Physiotherapeuten mindestens bis zum 30.06.2017 keine Rechnungskürzungen zu befürchten haben, nur weil noch alte Verordnungsvordrucke verwendet werden.

Wie der IFK kürzlich berichtete („Neue Verordnungsvordrucke ab 2017“), wird es zum Jahreswechsel neue Vordrucke für ärztliche Heilmittel-Verordnungen des bewährten „Muster 13“ geben. Darauf wird ein zusätzliches Feld für einen zweiten ICD-Code enthalten sein, der bei besonderen Verordnungsbedarfen teilweise relevant ist. Die alten Verordnungsvordrucke sind offiziell ab dem 01.01.2017 nicht mehr gültig. Aufgrund der Befürchtung, dass Physiotherapeuten Absetzungen drohen könnten, wenn Ärzte weiterhin alte Verordnungsvordrucke verwenden, hatte der IFK alle Kassenverbände kontaktiert.

Nun liegt die Antwort des GKV-Spitzenverbands vor, in der vorläufig Entwarnung gegeben wird: „Sofern ab dem 01.01.2017 dennoch die bis zum 31.12.2016 gültigen Verordnungsvordrucke zum Einsatz kommen sollten, werden diese von den Krankenkassen zumindest noch bis zum 30.06.2017 in der Abrechnung akzeptiert.“

Sollten einzelne Ärzte Anfang des kommenden Jahres noch weiter die alten Vordrucke verwenden, darf dies also nicht zu Rechnungskürzungen der Kassen führen. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, den Arzt in diesem Fall auf seinen Irrtum hinzuweisen, da sich die Wahrscheinlichkeit auf einen Ärzteregress reduziert, wenn der Arzt die neuen Vordrucke nutzt.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.