Fünf Jahre sind zu lang

Das Bundesministerium für Gesundheit fordert eine fünfjährige Verlängerung der Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Das hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Deutschland, prophezeit der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) in einer aktuellen Stellungnahme, die auch der IFK und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterzeichnet haben.

Trotz der positiven Bewertung der wissenschaftlichen Evaluierungen zu den erprobten therapeutischen Modellstudiengängen hatte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Sommer gegen die Übernahme der hochschulischen Ausbildung in den Regelbetrieb entschieden. Der nun im Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) festgelegte Zeitraum von weiteren fünf Jahren Modellstatus würde zwingend notwendige Änderungen der Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Therapieberufe frühestens in der übernächsten Legislaturperiode möglich machen.

Die längst überfällige Weiterentwicklung der Therapieberufe zur Bewältigung der Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft würde dadurch erheblich verzögert. Der Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche würde weiter zunehmen und Deutschland würde den Anschluss an die in Europa bestehende therapeutische Gesundheitsversorgung weiter verlieren. Leidtragende wären am Ende die Patienten.

Daher fordern die zahlreichen unterzeichnenden Verbände nachdrücklich, eine Verlängerung der Modellklauseln – wenn überhaupt – auf maximal vier Jahre zu begrenzen. So könnte die Überarbeitung der Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen immerhin noch in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier lesen.

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.