csm_Foto-Gesetzesaenderungen_Internet_45a0d4d8b2.jpg

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz

Der Bundesrat hat das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) gebilligt, fordert mit einer Entschließung jedoch weitere Verbesserungen an dem Gesetz. Die im Gesetz vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend.

Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Eine Verbesserung mit physiotherapeutischen Leistungen ist unmittelbar mit dem HPG nicht vorgesehen. Beim IFK und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) besteht jedoch Konsens, dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 Raum ist, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zuzugehen, um diesen zu bewegen, die Palliativversorgung auch in der Heilmittel-Richtlinie weiter zu verbessern. Die derzeitigen Diagnosegruppen, z. B. CS bei chronischen Schmerzen, decken nicht alle Facetten der Palliativversorgung hinreichend ab. Zudem lautet die Forderung des IFK, dass Physiotherapeuten ausreichend Zeit für die Betreuung der Patienten erhalten. Die IFK-Vertreterversammlung hat den zuständigen Fachausschuss beauftragt, eine entsprechende Leistungsposition vorzubereiten.

Das HPG wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.