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Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die Rahmenvorgaben für die regionalen Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2016 geeinigt. Die Rahmenvorgaben sehen eine Steigerung von 3,7 Prozent bzw. von 211 Millionen Euro vor.

Dieser bundesweite Orientierungswert für die Steigerungsrate liegt über der Inflationsrate. Er bewegt sich in einer vergleichbaren Größenordnung  wie in den vergangenen Jahren. Für das Jahr 2015 wurde das Volumen zudem nachträglich um 0,8 Prozent nach oben korrigiert, was allerdings keine Rückwirkung auf die geltenden Richtgrößen-Vereinbarungen hat.

Die Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel  verringert das  Regressrisiko der Ärzte ein weiteres Mal, wie zuletzt schon durch die Neuregelungen im Versorgungsstärkungsgesetz. Das Argument von Ärzten, sie   dürften wegen eines drohenden Regresses kein Heilmittel verordnen, ist finanziell gesehen nunmehr noch weniger denn je gerechtfertigt. Im Übrigen hatte und hat jeder Versicherte Anspruch darauf, dass ihm medizinisch notwendige Heilmittel ohne Rücksicht auf Richtgrößen und Heilmittelvolumina verschrieben werden.

Für den IFK ist die Steigerung der Heilmittelausgaben ein weiterer notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Die Gefahr künftiger Unterversorgungen mit Physiotherapie und weiteren Heilmitteln ist damit allerdings noch lange nicht gebannt.

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