Kein Geld für Branchenbuch-Firmen
In einem aktuellen Urteil wurde die erfreuliche Feststellung getroffen, dass keine Zahlungspflicht für Branchenbuch-Einträge nach unverlangt erfolgten Werbeanrufen besteht. Sogenannte „Cold Calls“ würden regelmäßig den Betriebsablauf beeinträchtigen und dürften daher nicht ohne vorherige Einwilligung erfolgen, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Das Amtsgericht Bonn lehnt in seinem Urteil (AZ.: 109 C 348/14) den Zahlungsanspruch des Verlags für virtuelle Dienste gegen eine Glas- und Reinigungsfirma ab, die durch einen unerwünschten und nicht verlangten Anruf zur Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis verleitet wurde. Laut Gericht habe sich die Branchenbuch-Firma in mindestens gleicher Höhe wie die von ihr geforderte Summe schadensersatzpflichtig gemacht. Auch wenn das Urteil bisher eine Einzelfallentscheidung ist und derzeit die Berufung beim Landgericht läuft, bietet es gute Argumentationshilfen für vergleichbare Fälle. Vor allem ist es aber ein weiterer Schritt, den zahlreichen Firmen, die hinter diesem zweifelhaften Geschäftsmodell stehen, Einhalt zu gebieten.
Der IFK rät regelmäßig dringend dazu, bei nicht verlangten Werbeanrufen höchste Vorsicht walten zu lassen. Am besten sollten Physiotherapie-Praxen solche Gespräche sofort beenden, da die angebotenen Dienstleistungen für selbstständige Praxisinhaber grundsätzlich wenig nützlich, dafür aber kostenintensiv sind. Auch bei anderen Methoden, wie Faxformularen oder Briefpost zur Aktualisierung oder Vervollständigung Ihrer Praxisdaten, warnen wir ausdrücklich davor, vorschnell zu unterschreiben.
Mitglieder des IFK können sich für eine rechtliche Beratung im Einzelfall gern mit den Juristinnen des IFK in Verbindung setzen.
Das Amtsgericht Bonn lehnt in seinem Urteil (AZ.: 109 C 348/14) den Zahlungsanspruch des Verlags für virtuelle Dienste gegen eine Glas- und Reinigungsfirma ab, die durch einen unerwünschten und nicht verlangten Anruf zur Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis verleitet wurde. Laut Gericht habe sich die Branchenbuch-Firma in mindestens gleicher Höhe wie die von ihr geforderte Summe schadensersatzpflichtig gemacht. Auch wenn das Urteil bisher eine Einzelfallentscheidung ist und derzeit die Berufung beim Landgericht läuft, bietet es gute Argumentationshilfen für vergleichbare Fälle. Vor allem ist es aber ein weiterer Schritt, den zahlreichen Firmen, die hinter diesem zweifelhaften Geschäftsmodell stehen, Einhalt zu gebieten.
Der IFK rät regelmäßig dringend dazu, bei nicht verlangten Werbeanrufen höchste Vorsicht walten zu lassen. Am besten sollten Physiotherapie-Praxen solche Gespräche sofort beenden, da die angebotenen Dienstleistungen für selbstständige Praxisinhaber grundsätzlich wenig nützlich, dafür aber kostenintensiv sind. Auch bei anderen Methoden, wie Faxformularen oder Briefpost zur Aktualisierung oder Vervollständigung Ihrer Praxisdaten, warnen wir ausdrücklich davor, vorschnell zu unterschreiben.
Mitglieder des IFK können sich für eine rechtliche Beratung im Einzelfall gern mit den Juristinnen des IFK in Verbindung setzen.