csm_groehe_50b56462ce.jpg

Auf ein Wort mit Hermann Gröhe

Beim ersten Kontakt zwischen IFK-Geschäftsführer Dr. Frank Dudda und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach der Verabschiedung des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) zeichnete sich ab, dass der IFK und der Minister die Wirkung des neuen Gesetzes für Physiotherapeuten durchaus unterschiedlich beurteilen.
Mittlerweile wird immer stärker deutlich, dass insbesondere die Krankenkassen – vorneweg der AOK Bundesverband – im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens mit dramatischen Prognosen hinsichtlich Zusatzkosten für Beitragszahler aufgewartet haben, sollte die Bindung der Vergütungen an die Grundlohnsumme – wie von IFK und dem SHV gefordert – tatsächlich endlich abgeschafft werden. 
Diese Verunsicherungstaktik der Krankenkassen zeigte anscheinend Wirkung und hat die Politik offenbar davon abgehalten, mit dem VSG die lange überfällige Verbesserung der Konditionen für Physiotherapeuten zu bewirken.
Der IFK lässt sich davon jedoch nicht von seinen Zielen abbringen und wird bereits nächste Woche Gespräche in Berlin aufnehmen, um einen neuen Anlauf für gesetzliche Änderungen zugunsten des Berufsstandes der Physiotherapeuten zu starten.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.