Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte in Sicht?

   Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jüngst im Rahmen der Entwicklung einer „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ alle betroffenen Akteure bis zum 8. Juli 2015 dazu aufgerufen, sich für eine Stellungnahme zu melden. Auch der IFK wird sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. zur Stellungnahme anmelden.
Nach derzeitigem Stand unterliegt der Zahnarzt bei der Verordnung von Heilmitteln keiner Begrenzung im Sinne einer Heilmittel-Richtlinie. Eine Verordnung erfolgt auf dem Verordnungsformular Muster 16 und enthält neben der Diagnose lediglich das Heilmittel, deren Anzahl sowie die Behandlungsfrequenz. Das bedeutet, dass Zahnärzte heutzutage frei entscheiden können, ob sie beispielsweise einen Indikationsschlüssel auf die Verordnung schreiben oder mehr als 10 Behandlungen pro Verordnung ausstellen.

Die neue Richtlinie, die bereits im Mai 2014 angekündigt wurde, soll Zahnärzten bei der Verordnung von Heilmitteln in Zukunft gewisse Grenzen setzen. Weitere inhaltliche Details der Richtlinie sowie ein angedachter Termin für das Inkrafttreten sind bislang noch nicht bekannt.

Sobald der G-BA den gemeldeten stellungnahmeberechtigten Organisationen den Inhalt der „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ im Juli zur Verfügung stellen wird, werden wir Sie selbstverständlich über die geplanten Änderungen sowie über unsere konkrete Stellungnahme informieren.

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.