Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte in Sicht?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jüngst im Rahmen der Entwicklung einer „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ alle betroffenen Akteure bis zum 8. Juli 2015 dazu aufgerufen, sich für eine Stellungnahme zu melden. Auch der IFK wird sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V. zur Stellungnahme anmelden.
Nach derzeitigem Stand unterliegt der Zahnarzt bei der Verordnung von Heilmitteln keiner Begrenzung im Sinne einer Heilmittel-Richtlinie. Eine Verordnung erfolgt auf dem Verordnungsformular Muster 16 und enthält neben der Diagnose lediglich das Heilmittel, deren Anzahl sowie die Behandlungsfrequenz. Das bedeutet, dass Zahnärzte heutzutage frei entscheiden können, ob sie beispielsweise einen Indikationsschlüssel auf die Verordnung schreiben oder mehr als 10 Behandlungen pro Verordnung ausstellen.
Die neue Richtlinie, die bereits im Mai 2014 angekündigt wurde, soll Zahnärzten bei der Verordnung von Heilmitteln in Zukunft gewisse Grenzen setzen. Weitere inhaltliche Details der Richtlinie sowie ein angedachter Termin für das Inkrafttreten sind bislang noch nicht bekannt.
Sobald der G-BA den gemeldeten stellungnahmeberechtigten Organisationen den Inhalt der „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ im Juli zur Verfügung stellen wird, werden wir Sie selbstverständlich über die geplanten Änderungen sowie über unsere konkrete Stellungnahme informieren.
Nach derzeitigem Stand unterliegt der Zahnarzt bei der Verordnung von Heilmitteln keiner Begrenzung im Sinne einer Heilmittel-Richtlinie. Eine Verordnung erfolgt auf dem Verordnungsformular Muster 16 und enthält neben der Diagnose lediglich das Heilmittel, deren Anzahl sowie die Behandlungsfrequenz. Das bedeutet, dass Zahnärzte heutzutage frei entscheiden können, ob sie beispielsweise einen Indikationsschlüssel auf die Verordnung schreiben oder mehr als 10 Behandlungen pro Verordnung ausstellen.
Die neue Richtlinie, die bereits im Mai 2014 angekündigt wurde, soll Zahnärzten bei der Verordnung von Heilmitteln in Zukunft gewisse Grenzen setzen. Weitere inhaltliche Details der Richtlinie sowie ein angedachter Termin für das Inkrafttreten sind bislang noch nicht bekannt.
Sobald der G-BA den gemeldeten stellungnahmeberechtigten Organisationen den Inhalt der „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ im Juli zur Verfügung stellen wird, werden wir Sie selbstverständlich über die geplanten Änderungen sowie über unsere konkrete Stellungnahme informieren.