Bundessozialgericht entscheidet über freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen
Es ist noch immer ein Thema: Nachdem das Landessozialgericht (LSG) in Bayern im Februar 2014 einen Beschluss zum Thema „freie Mitarbeiter“ gefasst hatte, der die Branche ziemlich in Aufruhr versetzte, folgte im Herbst ein Urteil des LSG Niedersachsen/Bremen. Auch dieses Urteil wird bereits in seinen Auswirkungen diskutiert. Dies ist jedoch verfrüht! Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Es wurde Revision eingelegt, die nun beim Bundessozialgericht zur Entscheidung liegt. Damit gilt: IFK-Mitglieder werden auch weiterhin gebeten, die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern mit unserem Referat Recht zu besprechen. Rechtliche Klarheit wird durch das Bundessozialgericht zu erwarten sein.