Aktuelle Entscheidungen der DRV zum freien Mitarbeiter

Zwischenzeitlich sind diverse Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu der Frage, ob freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen auch zukünftig als Selbstständige einzustufen sein können, positiv ausgegangen. Zur Erinnerung: Im Frühsommer dieses Jahres schreckte ein Beschluss des bayerischen Landessozialgerichts die Branche erheblich auf. So manche Presseveröffentlichung wähnte den freien Mitarbeiter in der Physiotherapiepraxis daraufhin ein weiteres Mal tot.

Die aktuelle Verwaltungspraxis zeigt nun zweierlei: Erstens werden zur Beurteilung der Frage, ob ein Physiotherapeut selbstständig ist, weiterhin die bekannten Kriterien der Prüfung wie zum Beispiel die Unabhängigkeit von Weisungen des Auftraggebers angewandt. Zweitens kann selbst in Fällen, in denen zunächst ein ablehnender Bescheid der DRV im Raume stand, im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine fundierte Argumentation das Blatt wenden.
IFK- Mitglieder wenden sich bei Fragen bitte auch weiterhin an das Referat Recht. Wir helfen gern.

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