Info: Rechtliche Situation bei freien Mitarbeitern

Ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (L 5 R 1180/13 B ER) sorgt derzeit für Verunsicherung bei Praxisinhabern mit Kassenzulassung, die mit freien Mitarbeitern zusammenarbeiten. Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation im Lichte dieser Rechtsprechung ist im neu überarbeiteten Merkblatt „Der freie Mitarbeiter" zu finden.

IFK-Mitglieder finden dies im geschützten Bereich (vorher bitte anmelden) in Physioservice/Personal unter P19. Zusätzlich können sich betroffene Mitglieder auch direkt mit den Juristinnen des IFK (täglich zu den Telefonzeiten 9-14 Uhr) in Verbindung setzen.

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TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.