Rahmenvorgabe für Heilmittel 2014 steigt um 3,25 Prozent

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf die Rahmenvorgabe für Heilmittel 2014 geeinigt, die eine Steigerung von 3,25 Prozent bzw. 150 Millionen Euro aufweist.

Hinzu komme noch der regionale Anpassungsbedarf auf Landesebene. Neben der Steigerung von 3,25 Prozent für das kommende Jahr wurde die Rahmenvorgabe für Heilmittel rückwirkend für 2013 um 0,5 Prozent erhöht. Die Rahmenvorgabe für Heilmittel bildet die finanzielle Basis für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Heilmitteln und ist daher von großer Bedeutung.
Ferner sollen die regionalen Verhandlungspartner prüfen, ob auf Landesebene „eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Heilmittel auf der Grundlage vereinbarter Versorgungsziele als Ablösung der Richtgrößenprüfung erfolgen kann.“ Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass Regresse ganz abgeschafft werden. Von den Richtgrößenprüfungen fühlen sich manche Ärzte noch immer eingeschränkt, weitere Rezepte für Physiotherapie auszustellen, auch wenn diese medizinisch notwendig wären.

Weitere Artikel

Assistenzhunde in der Physiotherapie: Ein ganz besonderes Arbeitsverhältnis

2026 | 05.02. Bettina Giesler, die eine Physiotherapiepraxis in Dortmund betreibt, ist auf dem Weg zu ihrer Arbeit nie allein. Seit elf Jahren wird sie von Marla, ihrer Golden Retriever Hündin, begleitet. Mit zehn Wochen zog die Hündin bei ihr ein, von diesem Zeitpunkt an sind die beiden ein unzertrennliches Team.

Einladung zur IFK-Jahreshauptversammlung 2026

2026 | 03.02. Der Vorstand des IFK lädt alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung (JHV) ein, in der über das vergangene Geschäftsjahr berichtet wird. Sie findet am 21. März 2026 in den Räumlichkeiten des IFK-Fortbildungszentrums in Bochum statt. Um 10:30 Uhr wird die Jahreshauptversammlung eröffnet und endet circa um 16:30 Uhr.

Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

2026 | 29.01. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden.