Dachverband aufgelöst

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) war vielen Therapeuten ein Begriff. Zuletzt gab es in dem Dachverband allerdings immer häufiger interne Unstimmigkeiten, aufgrund dessen die BHV am 11. September 2013 nach 16-jährigem Bestehen aufgelöst wurde.

Für die Branche der Heilmittelerbringer mit ihren über 55.000 zugelassenen Praxen und 200.000 Beschäftigten soll bereits im November dieses Jahres eine Nachfolgeorganisation entstehen, an deren Neugründung sich der IFK von Anfang an engagiert beteiligen wird. Für den neuen Spitzenverband wird es vor allem wichtig sein, dass die ehemaligen Mitgliederverbände IFK, DVE, ZVK, dbl und VPT nach der Trennung vom VDB an einem Strang ziehen. Die zentralen Forderungen der Branche sollen gemeinsam sowohl nach innen als auch nach außen getragen werden: Mehr Autonomie, mehr Leistung, mehr Vergütung.
In der nächsten Ausgabe von physiotherapie gibt Dr. Frank Dudda, Geschäftsführer des IFK, interessante Hintergrundinformationen zur Chronik des BHV und zeigt auf, warum die Dachorganisation eine so wichtige Rolle in der Landschaft der Heilmittelverbände spielt.
Hier können Sie den Artikel vorab schon einsehen.

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.