IFK sieht FPZ-Kooperationsvertrag kritisch

Aktuell wird Physiotherapiepraxen angeboten, Mitglied im Expertennetzwerk „FPZ: Deutschland den Rücken stärken“ zu werden, wovon der IFK nur abraten kann. Mit Unterschrift tritt man einem Kooperationsvertrag bei, den das Pharma-Unternehmen Pfizer mit der privaten Krankenversicherung HUK-Coburg und der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung für die physiotherapeutische Versorgung deren Versicherten abgeschlossen hat.

Vor allem die festgeschriebene Vergütung auf dem Niveau der Beihilfepreise ist für Physiotherapeuten eine unangemessene Einschränkung. Darüber hinaus verpflichten sich die Praxen zu einer Reihe zusätzlicher, kostenloser Serviceleistungen.

IFK-Mitglieder können sich mit Fragen gern an die Geschäftsstelle wenden. Im Physioservice steht zudem das IFK-Merkblatt A2 „Abrechnung Privatpatient“ mit weitreichenden Informationen zur Verfügung.

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.