vdek kommt Opfern des Hochwassers entgegen

Die Hochwasser-Katastrophe und ihre Folgen in den betroffenen Regionen stellen dort auch Physiotherapiepraxen vor besondere Herausforderungen – u.a. kann die Behandlungskontinuität der Versicherten gefährdet sein.

Die Ersatzkassen des vdek haben sich daher darauf geeinigt, die Überprüfung der Abgabe von Heilmitteln auf Vertragskonformität in dieser außergewöhnlichen Situation pragmatisch zu handhaben.

Konkret bedeutet dies: Vom Hochwasser betroffene Praxen haben die Möglichkeit, die Behandlung im Einvernehmen mit dem Patienten an einem anderen, geeigneten Ort als der zugelassenen Praxis zu erbringen und abzurechnen. Diese Übergangsregelung ist zunächst für Behandlungen bis zum 31. Juli 2013 befristet. Der Leistungserbringer vermerkt dies in der jeweiligen Zeile der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung neben der Leistungsbeschreibung mit dem Stichwort „Hochwasser“ bzw. dem Kürzel „HW“.

Neben den Leistungserbringern können auch vom Hochwasser betroffene Patienten gezwungen sein, die Behandlungsserie für mehr als 14 Tage zu unterbrechen. Im vdek-Rahmenvertrag wird bereits ein Abweichen von dieser Regelung in therapeutisch begründeten Fällen, bei Krankheit oder Urlaub ermöglicht. Als weiteren Ausnahmetatbestand akzeptieren die Ersatzkassen übergangsweise für Behandlungen bis zum 31. Juli 2013 die Angabe „Hochwasser“ bzw. „HW“ unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens durch den zugelassenen Leistungserbringer auf der Verordnung.

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