Vergütungserhöhung 2025: IFK bezieht Stellung vor Gericht

Im März hat die Schiedsstelle Heilmittel den Physiotherapeuten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Vergütungserhöhung von 4,01 Prozent für das Jahr 2025 zugesprochen, für das zweite Quartal sogar in Höhe von 8,02 Prozent. Gegen diese Gebührenerhöhung klagt der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Der IFK, als Vertreter selbstständiger Physiotherapeuten, nutzt nun alle Möglichkeiten, die Interessen der Physiotherapeuten zu vertreten, um den Ausgang der Klage zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Im Einzelnen: Im laufenden Klageverfahren des GKV-Spitzenverbands gegen den Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat der IFK eine sogenannte Erwiderung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Gegenstand der Klage ist die Entscheidung der Schiedsstelle, den Physiotherapeuten für das zweite Quartal 2025 die verdoppelte Vergütungserhöhung zuzusprechen. Der GKV-Spitzenverband will erreichen, dass diese Doppelzahlung vom Gericht nachträglich als rechtswidrig eingestuft wird.

„Wir halten es für unsere Aufgabe und unsere Pflicht, uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Belange der Physiotherapie stark zu machen. Dazu gehört auch, sich am Klageverfahren des GKV-Spitzenverbands gegen die Schiedsstelle aktiv zu beteiligen“, erklärt IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger das Engagement des Verbands. „Wir unterstützen die Schiedsstelle und sind der Meinung, dass die Verdopplung der Vergütungssteigerung im zweiten Quartal gerechtfertigt und rechtlich zulässig war, um die nicht erfolgte Steigerung im ersten Quartal des Jahres zu kompensieren und wollen dies auch vor Gericht deutlich machen.“ 

Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände nehmen an dem Verfahren als sogenannte notwendig Beigeladene teil. Damit haben sie auch die Möglichkeit erhalten, zur Klagebegründung des GKV-Spitzenverbands Stellung zu nehmen, also eine Erwiderung einzureichen. Allein der IFK hat sich entschieden, diese Gelegenheit wahrzunehmen und eine Erwiderung zur Klagebegründung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. In dieser führt der IFK aus, warum die von der Schiedsstelle beschlossene Vergütungserhöhung rechtlich begründet ist. Kern der Argumentation des IFK ist die Frage, welcher Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle im Rahmen ihrer Entscheidungen zusteht. 
Nun muss das Landessozialgericht über die rechtliche Frage entscheiden, ob das Vorgehen der Schiedsstelle zulässig war. 

„Der IFK setzt sich mit aller Kraft für eine angemessene Vergütung der Physiotherapeuten ein – politisch wie auch juristisch“, fasst Repschläger das Engagement des Verbands im Klageverfahren zusammen. 

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