Blankoverordnung in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Bereich der Bundesbeihilfe erstattungsfähig

Die Blankoverordnung ist ab dem 1. November 2024 Teil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darüber berichteten wir. 

Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben dies in ihren Beihilfeverordnungen zum 1. November 2024 bereits umgesetzt. Auch die Postbeamtenkrankenkasse hat sich dem für die Postbeamten A angeschlossen und eine Preisliste für die Blankoverordnung veröffentlicht.  

Nordrhein-Westfalen und Thüringen werden die Regelung zum 1. Januar 2025 übernehmen, Thüringen jedoch nur für die Diagnosen nach § 125 a SGB V (also analog der GKV). Berlin hat eine Übernahme ebenfalls angekündigt, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.  

In Niedersachsen und Sachsen sollen die Regelungen vorerst nicht übernommen werden, die Entscheidung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. 

Der IFK befindet sich weiter in stetigem Austausch mit den entsprechenden Behörden und wird weiter über Neuerungen informieren.

Informationen über die entsprechenden Beihilfesätze und die Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ sowie im neuen Merkblatt „A24b Blankoverordnung im Bereich der Privatpatienten“ im PhysioService. Hinsichtlich der neuen Regelungen anpasst wurden zudem die Merkblätter „A02 Abrechnung Privatpatienten“ und „M01 Musterbehandlungsvertrag“. 

  

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