Videotherapie in der Physiotherapie: Krankenkassen erstatten Kosten für Hard- und Software

Ab dem 01.01.2025 erhalten Physiotherapiepraxen Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie").

Mit einem pauschalen Finanzierungszuschuss übernehmen die Krankenkassen ab dem 01.01.2025 einen Teil der Kosten für die Hard- und Software für die Videotherapie in der Physiotherapie. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Nach Antragstellung über das GKV-Antragsportal erhalten zugelassene Physiotherapiepraxen ab Januar 2025 eine Pauschale für die Beschaffung geeigneter Hardware sowie deren Wartung und Reparatur (z. B. Tablet, Laptop, Kamera für den PC) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen von 950,00 Euro pro Jahr. Diese kann für die Jahre 2025, 2026 und 2027 beantragt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 2028 eine Kostenpauschale von 300,00 Euro pro Jahr für die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software zu beantragen. Die Software muss die eines vom GKV-Spitzenverband zugelassenen Videodienstanbieters sein. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

Zu den Voraussetzungen der Antragsstellung zählen die Abrechnung von telemedizinischen Leistungen im Antragsjahr, das Vorhandensein einer zugelassenen Software und die Abgabe einer Eigenerklärung im Antragsverfahren. Zu beachten ist, dass die Nachweise über die Anschaffung der Hardware und Software aus demselben Jahr der Antragsstellung sein müssen. Eine rückwirkende Antragstellung für ein vergangenes Jahr ist nicht möglich. Auf Anforderung müssen die Anschaffungskosten, jedoch nicht in Höhe der gesamten Pauschale, im Rahmen einer Stichprobenüberprüfung nachgewiesen werden.

Anspruch auf Kostenausgleich hat jeder zugelassene Leistungserbringer im Sinne des § 124 Absatz 1 SGB V. Keine Rolle spielt hierbei, ob der Leistungserbringer an die Telematik angeschlossen ist.

 

Hier geht es zum GKV-Antragsportal. Die Antragstellung ist ab dem 01.01.2025 möglich.

Und hier zur Liste der zugelassenen Videoanbieter. 

Die Finanzierungsvereinbarung und die Eigenerklärung finden Sie im Mitgliederbereich unter "Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften - GKV" unter den laufenden Nummern 21 und 22.

Alle Informationen finden IFK-Mitglieder im Merkblatt A23 im Mitgliederservice.

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