Anerkennungsfrist Bundesrahmenvertrag endet am 30. April

Am 30. April 2022 läuft die Frist für die Anerkennung des Bundesrahmenvertrags endgültig aus. Im Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) darüber informiert, dass eine Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Januar 2022 enden.

Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung bis zum 30. April 2022 nicht eingereicht haben, laufen Gefahr ab dem 1. Mai 2022 ihre Kassenzulassung zu verlieren und diese neu beantragen zu müssen. In der Zwischenzeit können sie keine Leistungen mit der GKV abrechnen. Eine weitere Fristverlängerung wurde vom BMG nicht in Aussicht gestellt. Bisher haben bereits 78,8 Prozent (Stand 4. April 2022) der zugelassenen Physiotherapeuten in Deutschland ihre Anerkenntniserklärung eingereicht.


Die Anerkenntniserklärung finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden: Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de



Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!