Anerkennung Bundesrahmenvertrag: keine Frist-Verlängerung

Die Frist zur Anerkennung des seit August gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer läuft noch bis zum 31. Januar 2022.

Mitglieder, die den Service des IFK nutzen möchten, die Abwicklung der Anerkennung zu übernehmen, können noch bis zum 20. Dezember 2021 die ausgefüllte und unterschriebene Anerkenntniserklärung beim Bundesverband einreichen.

 

Bisher haben schon rund zwei Drittel der IFK-Mitglieder den Bundesrahmenvertrag anerkannt. Im Vergleich zur gesamten Berufsgruppe haben sie damit die Nase vorne: Laut einer Information der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben bundesweit bisher erst etwa 30 Prozent der selbstständigen Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung eingereicht.

 

 

Selbstständige Physiotherapeuten, die bis zum Stichtag dem Vertrag nicht zugestimmt haben, können nach dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung verlieren und müssten diese neu beantragen. In der Zwischenzeit dürften sie dann keine Behandlungen mit der GKV abrechnen. Die GKV hat außerdem angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.

 

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie hier: Anerkenntniserklärung. Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de) 

 

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