Update Infektionsschutzgesetz:

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen - eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend ist.

Bis zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer vereinbart, dass sich geimpfte oder genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.

 

 

Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene bleibt es bei der täglichen Testpflicht.

 

 

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