Erinnerung: Anerkennung Bundesrahmenvertrag bis zum 31. Januar 2022

Seit dem 1. August 2021 gilt der neue Bundesrahmenvertrag deutschlandweit einheitlich für die gesamte Physiotherapie. Bis zum 31. Januar 2022 muss dieser von allen Praxisinhabern anerkannt werden, damit die bereits erteilte Zulassung unverändert Bestand hat.

Der IFK unterstützt seine Mitglieder bei dem Anerkennungsprozess. Viele selbstständige Physiotherapeuten haben dazu bereits die Unterlagen zur Anerkennung an den Verband geschickt, der die weitere Abwicklung mit der ARGE Heilmittelzulassung übernimmt. Mitglieder, für die der Vertrag schon anerkannt wurde, erhielten bereits eine Bestätigung per E-Mail.

 

Wer dem Bundesrahmenvertrag bisher noch nicht zugestimmt oder die Vollmacht bzw. Anerkenntniserklärung an den IFK geschickt hat, kann dies weiterhin tun. Aufgrund der Bearbeitungszeit, bitten wir Sie, die Unterlagen möglichst bis zum 20. Dezember 2021 an die IFK-Geschäftsstelle zu schicken. 

 

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie im Mitglieder-Service unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften. Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Referat Recht – Zulassungswesen unter 0234 97745-777 oder zulassung@ifk.de wenden.  

 

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