Arbeitgeber dürfen Impfstatus erfragen – ambulante Physiotherapeuten nicht betroffen

Mit Wirkung zum 15. September dürfen Arbeitgeber von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen den Corona-Impf- bzw. Genesenenstatus ihrer Beschäftigten erfragen. Einem entsprechenden Antrag des Bundestags hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Regelung gilt derzeit nicht für Physiotherapeuten im ambulanten Sektor.

Leerzeile

 

Der Deutsche Bundestag hat die epidemische Lage nationaler Tragweite bis Ende November verlängert, solange gilt auch die neue Verordnung vorerst. Arbeitgeber dürfen in diesem Zeitraum aufgrund des Impf- / Genesenenstatus der Mitarbeiter über die Art und Weise des Beschäftigungsverhältnisses entscheiden. Derzeit sind von der neuen Regelung zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, voll- oder teilstationäre Pflege- oder Betreuungseinrichtungen oder ambulante Pflegedienste betroffen.

 

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.