Hochwasser: Unterstützung für Betroffene

Das Hochwasser hat in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet. Betroffene Physiotherapiepraxen können sich gern an einen der vier Physiotherapie-Verbände wenden, die gemeinsam den Bedarf vor Ort eruieren sowie Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen.

IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT sammeln derzeit Rückmeldungen zur aktuellen Situation der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten und führen diese Informationen zusammen. Natürlich können noch nicht alle Praxisinhaber ihre jetzige Situation und den möglichen Schaden überblicken. Betroffene können sich daher bei Bedarf auch noch in den kommenden Wochen melden. Die Verbände stehen unter anderem bei individuellem Beratungsbedarf zu Abrechnungen, Versicherungen, Finanzhilfen und vielen weiteren Themen gern zur Verfügung.


GKV erlaubt Behandlung außerhalb der Praxisräume


Der GKV-Spitzenverband spricht sich dafür aus, bei vom Hochwasser Betroffenen die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. In dem Rundschreiben wird den Krankenkassen empfohlen, dass betroffene Praxen auch an anderen Orten als in ihrer Praxis Behandlungen erbringen dürfen, beispielsweise im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort. Hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren. Die Sonderregelung gilt zunächst bis zum 15. August 2021. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit der Videotherapie aufgrund der Corona-Pandemie.


Weitere Unterstützungen


  • Die Bundesregierung und die Länder haben Soforthilfen und Aufbauprogramme angekündigt.

  • Praxisinhaber aus den betroffenen Regionen haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da die aktuelle Situation in den betroffenen Regionen als „unabwendbares Ereignis“ durch „außergewöhnliche Witterungsumstände“ zu werten ist. Infos dazu gibt es im Merkblatt der Agentur für Arbeit (Seite 12 f.).

  • Die Finanzverwaltung NRW hat unter anderem bekanntgegeben, dass keine nachteiligen Folgen für Betroffene entstehen sollen, deren Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen unmittelbar durch das Hochwasser vernichtet worden oder verloren gegangen sind. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen. Das vollständige Schreiben der Finanzverwaltung NRW gibt es hier.

  • Die Verbände stehen darüber hinaus im Austausch mit Abrechnungs- und Softwarefirmen sowie Praxisausstattern zu möglichen Sonderkonditionen für Betroffene.

Betroffene Praxisinhaber können sich gern in der IFK-Geschäftsstelle melden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0. Auch die Verbände PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT nehmen Rückmeldungen entgegen.


Das vollständige GKV-Schreiben steht hier zum Download zur Verfügung.

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