Grundlohnrate für 2015 bei 2,53 Prozent

Das Bundesgesundheitsministerium hat die offizielle Grundlohnrate für 2015 bekanntgegeben. Damit dürfen die physiotherapeutischen Preise im kommenden Jahr grundsätzlich um maximal 2,53 Prozent steigen.

Berechnet wird die Grundlohnsumme aus den Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im Zeitraum des 2. Halbjahres 2013 und des 1. Halbjahres 2014 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Angesichts der gestiegenen Kosten in den Praxen, insbesondere für Personal, Verwaltung und Energie, ist dieser Spielraum für die anstehenden Vergütungserhöhungen weiterhin viel zu gering. Die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung ist und bleibt daher eine zentrale Kernforderung des IFK, die der Verband – gemeinsam mit der SHV als Dachorganisation der Heilmittelverbände – demnächst u. a. in einem Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Gröhe Nachdruck verleihen wird.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.